Als Arbeitgeberin beziehungsweise als Arbeitgeber können Sie unter bestimmten Voraussetzungen für Beschäftigte in Ihrem Unternehmen eine Bewilligung für längere tägliche Arbeitszeiten beantragen.
Die Bewilligung ist gesetzlich vorgesehen für:
Der Antrag muss der örtlich zuständigen Behörde für Arbeitsschutz vorgelegt werden.
Sie können die Bewilligung für die Abweichungen zur Schichtarbeit schriftlich beantragen. Dafür sind die folgenden Schritte durchzuführen:
Die Entscheidung der zuständigen Arbeitsschutzbehörde ergeht nach pflichtgemäßem Ermessen.
Im Rahmen dieser Entscheidung findet eine Abwägung zwischen den Belangen des Schutzes der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und den betrieblichen Interessen des Arbeitgebers statt.
Sie können eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit Ihrer Arbeitnehmenden unter folgenden Voraussetzungen beantragen:
Je nach Prüfungsaufwand (in der Regel wenige Wochen nach Einreichung der vollständigen Unterlagen).
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienst vorhanden: Nein
Die Nacht- und Schichtarbeit ist im Arbeitszeitgesetz geregelt.
Bei anderen Gründen werden diese geprüft und längere Arbeitszeiten gegebenenfalls bewilligt.
Für Hamburg wurde ein Online-Dienst entwickelt. Für diesen Online-Dienst können einzelne Bundesländer eine Mitnutzung beantragen