Wenn Sie ein Vorhaben zur Flächenrevitalisierung, im urbanen Raum innerhalb Schleswig-Holsteins planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten. Flächenrevitalisierung bedeutet hierbei die Vorbereitung zur Umnutzung einer mindergenutzten oder versiegelten Fläche in eine ökologisch wertvolle Fläche (zum Beispiel Grün-/Parkanlage, städtisches Grün, Blüh-/Wildwiese, Grüne Infrastruktur). Die Vorbereitung zur Umnutzung einer Fläche für eine ökologische Nachnutzung kann auch eine Altlastensanierung beziehungsweise die Beseitigung von Bodenverunreinigungen miteinschließen.
Sie stellen einen Förderantrag bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein. Es wird empfohlen, davor eine Beratung die Investitionsbank Schleswig-Holstein in Anspruch zu nehmen.
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein prüft den Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen nach. Liegt ein vollständiger Antrag vor, so entscheidet die Investitionsbank Schleswig-Holstein über die Bewilligung der Förderung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Ein Vorhaben kann vor Bewilligung der Förderung nur dann begonnen werden, wenn Sie einen vorzeitigen Maßnahmebeginn beantragen und dieser durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein genehmigt wird.