Wenn Sie die objektübergreifende Umsetzung und Unterstützung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Wärme- und Kälteversorgung einrichten möchten und dabei die Etablierung von energieeffizienten, intelligenten Wärmenetzen, insbesondere unter der Nutzung von Solarthermie, Geothermie und industrieller Abwärme errichten wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Zur Erreichung der Klimaziele sind insbesondere für die Umstellung der Energieversorgung auf treibhausgasneutrale Technologien hohe Investitionen in neue Wärmeversorgungssysteme erforderlich, die mit dieser Richtlinie gefördert werden sollen.
Die Wärmeerzeugung soll zukünftig auf Basis erneuerbarer Energien erfolgen. Wärmespeicher und intelligente Wärmenetze können bei der Umstellung hin zur Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien die notwendige Infrastruktur bereitstellen und den schrittweisen Umstieg zu treibhausgasneutralen Energieträgern erleichtern.
Um diese Investitionen zu unterstützen und anzureizen, soll diese Richtlinie einen Beitrag leisten.
Vor Antragstellung empfehlen wir eine Beratung durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein in Anspruch zu nehmen. Der Antrag muss unbedingt vor Beginn des Vorhabens gestellt worden sein. Ohne Genehmigung darf mit dem Vorhaben nicht begonnen werden.
Die Bearbeitung dauert mindestens 1-2 Monate, kann aber regelmäßig auch mehrere Monaten in Anspruch nehmen.
Die Begünstigten sind an die Erfüllung der mit der Förderung verbundenen Voraussetzungen und des Zuwendungszwecks für einen bestimmten Zeitraum gebunden (Zweckbindung).
Die Zweckbindung beträgt je nach Art und Ausgestaltung des jeweiligen Vorhabens bis zu 30 Jahren und wird im Zuwendungsbescheid festgelegt.
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein