Wenn Sie eine fachliche oder regionale Plattform für einen organisierten Austausch in der Wissenschaft, der Wirtschaft oder zwischen beiden einrichten möchten und dabei innovationsorientierte Zukunftsfelder adressieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten (Innovationsorientierte Netzwerke). Innovationsorientierte Netzwerke sind ideelle oder formelle fachliche oder regionale Plattformen in der Wissenschaft, in der Wirtschaft oder zwischen beiden in innovationsorientierten Zukunftsfeldern, deren Entwicklung und Förderung in der Zukunft Wertschöpfung in Schleswig-Holstein bewirken und die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit der Wissenschaft und Wirtschaft des Landes steigern soll. Innovationsorientierte Netzwerke sind grundsätzlich die erste Form des organisierten Austausches in einem thematisch eindeutig umschriebenen Innovationsfeld.
Wenn Sie eine neue Form der Unterstützung des Technologietransfers realisieren möchten, die kollaboratives Arbeiten, Existenzgründungen oder Ausgründungen aus der Wissenschaft zum Inhalt hat, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten (Neuartige Strukturen des Technologietransfers).
Gefördert werden:
FabLabs
Ein FabLab ist eine offene Werkstatt mit dem Ziel, Privatpersonen oder Unternehmen den Zugang zu neuartigen Produktionsmitteln und modernen industriellen Produktionsverfahren wie z.B. den 3D-Druck zu ermöglichen.
Start-up-Camps
Start-up-Camps sind zeitlich befristete Veranstaltungen, in denen Start-ups Unterstützung zur Entwicklung ihrer Ideen, ihres Geschäftsmodells erhalten.
Coworking Spaces
Coworking Spaces stellen Arbeitsplätze und Infrastruktur (wie Netzwerk, Drucker, Scanner, Fax, Telefon, Beamer, Besprechungsräume) zeitlich befristet zur Verfügung und ermöglichen Freiberuflern, Kreativen, Start-ups die Verwirklichung von Projekten, Entwicklung von neuen Geschäftsideen etc.
Acceleratoren
Ein Accelerator ist eine Institution, die Start-ups in einem bestimmten Zeitraum durch Coaching zu einer schnellen Entwicklung verhilft.
Innovationhubs
Ein Innovationhub ist ein Zentrum, das die Zusammenarbeit von mittelständischen Unternehmen mit Start-ups und somit eine effektive Geschäftsmodellentwicklung außerhalb des Bestandsgeschäftes ermöglicht.
Des Weiteren werden weitere Einrichtungen gefördert, die in ähnlicher Weise dem Technologietransfer und der Existenzgründung aus der Wissenschaft dienen. Neuartige Strukturen haben keinen Fokus auf die Stärkung der Wissenschaft in einem Fachbereich.
Das Verfahren sieht zwei Stufen vor.
Im ersten Schritt reichen interessierte Unternehmen oder Einrichtungen bei der WTSH (für Neuartige Strukturen des Technologietransfers) oder bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (für innovationsorientierte Netzwerke) eine Vorstellung ihres Projektes in Form eines Projektvorschlags ein. Es wird empfohlen, davor eine Beratung durch die WTSH bzw. die Investitionsbank Schleswig-Holstein in Anspruch zu nehmen. Ein Projektvorschlag kann jederzeit eingereicht werden.
Anhand des Projektvorschlages prüft und bewertet die WTSH bzw. die Investitionsbank Schleswig-Holstein, ob das Vorhaben grundsätzlich förderfähig und förderwürdig ist. Bei einer positiven Einschätzung wird die Antragstellung empfohlen.
Auf Basis des Projektvorschlages stellt jeder Verbundpartner einen formgebundenen, vollständigen Förderantrag bei der WTSH bzw. der Investitionsbank Schleswig-Holstein.
Dieser muss folgende Punkte enthalten:
Die WTSH bzw. die Investitionsbank Schleswig-Holstein prüfen den Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen nach. Liegt ein vollständiger Antrag vor, so entscheidet die WTSH bzw. die Investitionsbank Schleswig-Holstein über die Bewilligung der Förderung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (für Neuartige Strukturen des Technologietransfers)
Investitionsbank Schleswig-Holstein (für Innovationsorientierte Netzwerke)
Vor Antragstellung empfehlen wir eine Beratung durch die WTSH in Anspruch zu nehmen. Der Antrag muss unbedingt vor Beginn des Vorhabens gestellt worden sein. Ohne Genehmigung darf mit dem Vorhaben nicht begonnen werden.
Die Begünstigten sind an die Erfüllung der mit der Förderung verbundenen Voraussetzungen und des Zuwendungszwecks für einen bestimmten Zeitraum gebunden (Zweckbindung). Die Zweckbindung beträgt je nach Art und Ausgestaltung des jeweiligen Vorhabens bis zu fünf Jahre und wird im Zuwendungsbescheid festgelegt.
Die Zuwendung ist zu erstatten, wenn das Unternehmen bzw. die schleswig-holsteinische Betriebstätte innerhalb der Zweckbindungsfrist aufgegeben oder aus Schleswig-Holstein herausverlagert wird (Standortbindung).