Wenn Sie disziplinübergreifend mit Unternehmen und Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung Systemlösungen entwickeln wollen, dann kommt unter Umständen eine Förderung als Verbundvorhaben in Betracht. Im Vorhaben sollen möglichst viele Unternehmen eingebunden werden, bevorzugt KMU (kleine und mittlere Unternehmen).
Das Verfahren sieht zwei Stufen vor.
Im ersten Schritt reichen interessierte Unternehmen oder Einrichtungen bei der WTSH eine Vorstellung ihres Projektes in Form eines Projektvorschlags ein. Es wird empfohlen, davor eine Beratung durch die WTSH in Anspruch zu nehmen. Ein Projektvorschlag kann jederzeit eingereicht werden.
Anhand des Projektvorschlages prüft und bewertet die WTSH, ob das Vorhaben grundsätzlich förderfähig und förderwürdig ist. Bei einer positiven Einschätzung wird die Antragstellung empfohlen.
Auf Basis des Projektvorschlages stellt jeder Verbundpartner einen formgebundenen, vollständigen Förderantrag bei der WTSH.
Dieser muss folgende Punkte enthalten:
Die WTSH prüft den Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen nach. Liegt ein vollständiger Antrag vor, so entscheidet die WTSH über die Bewilligung der Förderung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Vor Antragstellung empfehlen wir eine Beratung durch die WTSH in Anspruch zu nehmen. Der Antrag muss unbedingt vor Beginn des Vorhabens gestellt worden sein. Ohne Genehmigung darf mit dem Vorhaben nicht begonnen werden.
Die Begünstigten sind an die Erfüllung der mit der Förderung verbundenen Voraussetzungen und des Zuwendungszwecks für einen bestimmten Zeitraum gebunden (Zweckbindung). Die Zweckbindung beträgt je nach Art und Ausgestaltung des jeweiligen Vorhabens bis zu fünf Jahre und wird im Zuwendungsbescheid festgelegt.
Die Zuwendung ist zu erstatten, wenn das Unternehmen bzw. die schleswig-holsteinische Betriebstätte innerhalb der Zweckbindungsfrist aufgegeben oder aus Schleswig-Holstein herausverlagert wird (Standortbindung).