Wenn Sie Kurse zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz in den Anwendungsbereichen Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder für nichtmedizinische Anwendungsbereiche sowie Kurse zur Aktualisierung der Fachkunde anerkennen lassen möchten, prüft die für die Kursstätte zuständige Stelle ob:
Sind die Voraussetzungen erfüllt, werden Ihre Kurse anerkannt.
Referat Strahlenschutz im Ministerium für Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN)
Sie müssen nachweisen, dass der von Ihnen vorgesehene Kurs im Strahlenschutz geeignet ist, die in der Fachkunderichtlinie vorgesehenen Inhalte den Teilnehmenden zu vermitteln.
Antrag
Lehrplan
Lehrinhalte
Lehrkräfte
Lehrmaterial
Ausstattung der Kursstätte
Angaben zur maximalen Anzahl der Kursteilnehmer und Kursteilnehmerinnen
Konzept zur Anwesenheits- und Erfolgskontrolle
Es gibt keine Fristen. Der Antrag sollte aber vor Durchführung des Strahlenschutzkurses gestellt werden.
Referat Strahlenschutz im Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN)