Schwerbehinderte Personen, die Halter eines auf sie zugelassenen Kraftfahrzeuges sind , können unter bestimmten Voraussetzungen eine Kraftfahrzeugsteuervergünstigung in Form einer vollständigen Steuerbefreiung oder einer Steuerermäßigung erhalten.
Bei den Steuervergünstigungen für schwerbehinderte Personen unterscheidet man zwischen der Steuerbefreiung und der Steuerermäßigung:
Die Art der Steuervergünstigung bestimmt sich danach, welche Merkzeichen in Ihrem Schwerbehindertenausweis enthalten sind.
Sind Sie schwerbehindert und noch minderjährig, muss das Kraftfahrzeug für Sie zugelassen sein.
Führen Sie als schwerbehinderter Mensch Ihr Kraftfahrzeug nicht selbst, müssen die Fahrten Ihrer Fortbewegung oder Haushaltsführung dienen.
Ihren Antrag auf Kraftfahrzeugsteuervergünstigung für schwerbehinderte Personen reichen Sie schriftlich direkt bei der Zulassung des Kraftfahrzeugs oder zu einem späteren Zeitpunkt beim zuständigen Hauptzollamt ein oder geben Sie diesen bei der nächstgelegenen Kraftfahrzeugsteuerkontaktstelle ab.
Das für Sie zuständige Hauptzollamt und die Kontaktstellen des Zolls für ihren Kraftfahrzeugsteuersachverhalt finden Sie über die Dienststellensuche auf der Internetseite der Zollverwaltung.
Ein Antrag auf Kraftfahrzeugsteuervergünstigung für schwerbehinderte Personen können Sie direkt bei der Zulassung des Kraftfahrzeugs oder zu einem späteren Zeitpunkt beim zuständigen Hauptzollamt oder bei der nächstgelegenen Kraftfahrzeugsteuerkontaktstelle gestellen.
Antrag bei der Zulassungsbehörde:
Antrag beim Hauptzollamt
Einen Antrag auf Kraftfahrzeugsteuervergünstigung können stellen:
Hinweise:
Wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug vorübergehend oder dauerhaft zu anderen als den begünstigten Zwecken nutzen, müssen Sie dies dem zuständigen Hauptzollamt unverzüglich mitteilen.
Die Steuervergünstigung entfällt für die Dauer der zweckfremden Benutzung, mindestens jedoch für einen Monat.
Eine zweckfremde Benutzung liegt zum Beispiel vor, wenn ein steuervergünstigtes Kraftfahrzeug
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
Hinweis:
Bitte erkundigen Sie sich bei dem für Sie zuständigen Hauptzollamt, ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen.
Die Steuervergünstigung gilt, bis die Voraussetzungen dafür wegfallen oder Sie Ihr Kraftfahrzeug abmelden.
Sie müssen Ihrem zuständigen Hauptzollamt unverzüglich formlos schriftlich mitteilen wenn: