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Vermarktungsgenehmigungen nach Artenschutzrecht
[Nr.99093001001000 ]

Leistungsbeschreibung

Exemplare von Tieren und Pflanzen der besonders geschützten Arten, die im Anhang A der EG-Verordnung Nr. 338/97 aufgeführt sind, benötigen für einen Verkauf (auch Tausch) oder jede sonstige entgeltliche Nutzung eine Vermarktungsgenehmigung.

Einen schnellen Zugriff darauf, ob eine bestimmte Tier- oder Pflanzenart einer der oben genannten Kategorien unterliegt, erhalten Sie mit dem Wissenschaftliches Informationssystem zum Internationalen Artenschutz (WISIA), das vom Bundesamt für Naturschutz bereitgestellt wird.

An wen muss ich mich wenden?

An das Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU).

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Was sollte ich noch wissen?

Informationen zum Artenschutzübereinkommen "Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora" (CITES) finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Naturschutz (BfN).

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