Im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ können in strukturschwachen Gebieten des Landes Schleswig-Holsteins (C- und D-Fördergebiete) gewerbliche Investitionen, Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur, nicht-investive betriebliche Innovationsmaßnahmen von kleineren und mittleren Unternehmen sowie Kooperations- und Vernetzungsvorhaben gefördert werden.
Die Förderung erfolgt auf Basis des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ vom 10. Juni 2015. Darin sind die grundsätzlichen Leitlinien, die Förderregeln und -sätze sowie das Fördergebiet festgelegt.
Die gesamtdeutsche Fördergebietskarte ist am 1. Juli 2014 in Kraft getreten und hat eine Geltungsdauer bis zum bis 31. Dezember 2020.
Den Koordinierungsrahmen und die neue gesamtdeutsche Fördergebietskarte finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWI), 4. und 5. Absatz.