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Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen) für ein vor über 30 Jahren zugelassenes Fahrzeug beantragen
[Nr.99036009069002 ]

Volltext

Als » historisch «  gelten Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden. Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung.

Diese Fahrzeuge müssen vornehmlich der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Im Kennzeichen führen historische Fahrzeuge an der letzten Stelle ein "H".

Voraussetzungen:

  • Das Fahrzeug wurde vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen,
  • es liegt eine Begutachtung eines amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle oder einer Prüfingenieurin/eines Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation vor und
  • das Fahrzeug ist weitestgehend im Originalzustand und gut erhalten.

Verfahrensablauf:

  • Der Antrag ist persönlich oder durch eine/n schriftlich bevollmächtigte/n Vertreter/in zu stellen. Die Vollmacht muss gleichzeitig eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer sowie Ihr Einverständnis zur Bekanntgabe der kraftfahrzeugsteuerrelevanten Daten an den Bevollmächtigten beinhalten.
  • Falls ein Antragsformular verlangt wird, können Sie dieses vorab bei der zuständigen Zulassungsbehörde besorgen oder, je nach Angebot der Behörde, im Internet abrufen.
  • Sollten Sie ein Wunschkennzeichen haben wollen, kann die Anmeldung/Reservierung, je nach Angebot der Behörde, bereits vor der Zulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Online-Dienst über das Internet erfolgen.
  • Ihre Versicherung und das Hauptzollamt werden von der Zulassungsbehörde über die Zuteilung des Kennzeichens informiert.

Ansprechpunkt

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Zulassungsbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder für Gewerbetreibende und Selbstständige mit fester Betriebsstätte.

Hinweise (Besonderheiten)

Fahrzeuge mit » Historischem-Kennzeichen « (H-Kennzeichen) unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer von 46,02 Euro für Krafträder und 191,73 Euro für alle übrigen Fahrzeuge.

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