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Jagdsteuer
[Nr.99067005000000 ]

Leistungsbeschreibung

Die Jagdsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Kreisen und kreisfreien Städten erhoben werden. Eine Pflicht zur Erhebung einer Jagdsteuer besteht nicht.
Steuerpflichtig ist, wer das Jagdrecht ausübt oder ausüben lässt.

An wen muss ich mich wenden?

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Finanz-/Steuerabteilung).

Rechtsgrundlage

§ 3 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG)

Zuständig

Kreis Herzogtum Lauenburg
Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg
Telefon: +49 4541 / 888-0
Fax: +49 4541 / 888-306
Website
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