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Jagdsteuer
[Nr.99067005000000 ]

Volltext

Die Jagdsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Kreisen und kreisfreien Städten erhoben werden. Eine Pflicht zur Erhebung einer Jagdsteuer besteht nicht.
Steuerpflichtig ist, wer das Jagdrecht ausübt oder ausüben lässt.

Ansprechpunkt

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Finanz-/Steuerabteilung).

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständig

Kreis Herzogtum Lauenburg
Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg
Telefon: +49 4541 / 888-0
Fax: +49 4541 / 888-306
Website
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