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Übernahme der Bestattungskosten beantragen
[Nr.99107010018000 ]

Leistungsbeschreibung

In Deutschland besteht Bestattungspflicht. Bei einem Sterbefall sind die Angehörigen (in der gesetzlich geregelten Reihenfolge) der/des Verstorbenen verpflichtet, für die Bestattung zu sorgen. Sie haben auch die anfallenden Kosten zu tragen, die sie vom Erben des Nachlasses – sofern sie nicht selbst Erben sind – einfordern können.
Sofern der Nachlass der/des Verstorbenen dazu nicht ausreicht und Sie, als bestattungspflichtige Angehörige, nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen, können Sie einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten stellen.

Voraussetzungen:

  • Die/der Verstorbene hat keinen ausreichenden Nachlass hinterlassen,
  • die Erben/Angehörigen sind nicht in der Lage, die Kosten aus eigenen Mitteln zu tragen, und andere Vorsorge wurde nicht getroffen (z.B. Bestattungsvorsorgeverträge, Sterbe-/Lebensversicherungen etc.) oder
  • es gibt keine vertraglich verpflichteten Personen, die zur Übernahme der Kosten herangezogen werden müssen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag kann vor oder auch noch zeitnah nach einer Bestattung gestellt werden. Es empfiehlt sich jedoch, den Antrag bereits vor der Bestattung zu stellen oder zumindest die Angelegenheit mit der zuständigen Behörde zu besprechen.

Rechtsgrundlage

  • §§ 8, 74 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) – Sozialhilfe,
  • Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein (Bestattungsgesetz - BestattG).

Was sollte ich noch wissen?

Auch bei den örtlichen Bestattungsunternehmen können Sie sich darüber informieren, welche Bestattungskosten im Rahmen der Sozialhilfe berücksichtigt werden.

Zuständig

Stadt Geesthacht (Rathaus)
Markt 15
21502 Geesthacht
Telefon: +49 4152 130
Fax: +49 4152 13396
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Frau Hamester
Fachdienst Soziales
Markt 15
21502 Geesthacht
Telefon: +49 4152 13-425
Fax: +49 4152 13-467
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Hoppe
Fachdienst Soziales
Markt 15
21502 Geesthacht
Telefon: 04152 13-422
Fax: 04152 13-467
E-Mail oder Kontaktformular
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