Hafenbehördliche Genehmigungen
[Nr.99089001005000 ]
Volltext
Veranstaltungen am oder im Wasser (Hafengebiet) bedürfen einer vorherigen Genehmigung.
Ansprechpunkt
An die örtlichen Hafenbehörden (Hafenamt).
Frist
Es wird empfohlen, Genehmigungen für Veranstaltungen frühestmöglich zu beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Landesverordnung für die Häfen in Schleswig-Holstein (Hafenverordnung - HafVO).
Urheber
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