Zufahrt zum Grundstück herstellen, ändern
[Nr.99108015182000 ]
Leistungsbeschreibung
Der Bau oder die Änderung/Veränderung einer Grundstückszufahrt im öffentlichen Straßenraum darf nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.
An wen muss ich mich wenden?
An das Tiefbauamt Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Rechtsgrundlage
§§ 21 und 24 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).