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Anlagenüberprüfung durch Sachverständige anordnen
[Nr.99063013000000 ]

Volltext

Die zuständige Überwachungsbehörde kann im Rahmen der Überwachung von genehmigungsbedürftigen oder nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Messungen der Emissionen und Immissionen sowie sicherheitstechnische Prüfungen gegenüber den Betreibern der Anlagen anordnen. Die Messungen oder sicherheitstechnischen Prüfungen sind von Stellen oder Sachverständigen durchzuführen, die ihre Kompetenz nachgewiesen haben und nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz bekannt gegeben (notifiziert) wurden.

Die Anforderungen für die Bekanntgabe von Sachverständigen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind in der Bekanntgabeverordnung (41. BImSchV) geregelt.

Entsprechend notifizierte Messstellen und Sachverständige lassen sich im »Recherchesystem Messstellen und Sachverständige« im Modul Immissionsschutz finden.

Ansprechpunkt

Immissionsschutzbehörden der Länder

Rechtsbehelf

Gegen die behördliche Anordnung kann Widerspruch eingelegt werden.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständig

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Hauptstelle Flintbek
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Telefon: +49 4347 / 704-0
Website Fax: / +49 4347 704-02
Telefon: / +49 4347 704-0
Fax: +49 4347 / 704-02
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