Sofern Sie besondere soziale Schwierigkeiten haben, können Sie
eine Beratung zu den Hilfen zur Überwindung dieser Schw
ierigkei-
ten erhalten.
Im Rahmen dieser Beratung können auch bereits die erforderlichen
Voraussetzungen für die Hilfe
währung geklärt werden.
Bei den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei-
ten handelt es sich um nachrangige Leistungen. Daher werden Sie
bei der Beratung auch über andere, vorrangige Leistungen, die zu-
erst genommen werden müssen, informiert.
Sollten Sie folgende Vo
raussetzungen erfüllen, können unter Um-
ständen Hilfen zu Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei-
ten gewährt werden:
Sollten
Sie
diese Voraussetzungen erfüllen und keine anderen Leis-
tungen möglich sein, können Sie beispielsweise folgende Leistun-
gen bekommen
:
Sie müssen keine Voraussetzungen erfüllen, um die erste Beratung
zu erhalten.
Um eine Hilfe zu erhalten, sind Einzelfallentscheidun-
gen notwendig.
Formulare vorhanden:
Nein
Schriftform erforderlich:
Nein
Formlose Antragsstellung möglich:
Ja
Persönliches Erscheinen nötig:
Nein
Es gibt folgende Hinweise:
Die Beratung für die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer
Schwierigkeiten kann auch anonym erfolgen
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (
MAGS
NRW)