Geburts- , Ehe- , Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden (auch internationale) können Sie nur bei dem Standesamt erhalten, das die ursprüngliche Beurkundung vorgenommen hat. Der Grund dafür ist, dass alle Urkunden eines Standesamtes am Ende jeden Jahres zu Personenstandsbüchern (Geburten- Heirats- oder Sterbebüchern) gebunden werden, die dann in dem jeweiligen Standesamt verbleiben.
Urkunden aus den Personenstandsbüchern können jedoch nur für den folgenden Personenkreis angefordert werden:
- Personen, auf die sich der Eintrag im jeweiligen Personenstandsbuch bezieht, ferner deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge, wie z. B. Großeltern, Eltern oder Kinder,
- Personen, Behörden, Firmen und Institutionen, sofern sie ihr rechtliches Interesse nachweisen können.
Dieses rechtliche Interesse kann z.B. durch folgende Unterlagen nachgewiesen werden:
- eine Mitteilung, in welcher Weise Sie mit der Person, auf die sich der Eintrag bezieht, verwandt sind,
- Verträge, Grundbuchauszüge, Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide o. ä.,
- Übersendung einer Vollmacht der unmittelbar antragsberechtigten Person (insbesondere wichtig bei der Ahnenforschung),
- Übersendung des behördlichen oder gerichtlichen Schreibens jener Stelle, welche zur Vorlage der Urkunde aufgefordert hat (die Urkunde wird von uns direkt an die entsprechende Behörde ggf. kostenfrei - z.B. bei Rentenangelegenheiten übersandt),