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Schwerbehinderte Menschen: Unentgeltliche ÖPNV-Nutzung
[Nr.99000139 ]

Leistungsbeschreibung

Sie möchten die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr in Anspruch nehmen?

“Freifahrt“ im öffentlichen Personennahverkehr erhalten schwerbehinderte Menschen, die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt oder hilflos sind sowie blinde und gehörlose Menschen. Voraussetzung für die „Freifahrt“ ist, dass man beim Versorgungsamt ein mit einer Wertmarke versehenes Beiblatt erwirbt.

An wen muss ich mich wenden?

An das Landesamt für soziale Dienste (LAsD).

Welche Fristen muss ich beachten?

Bitte beachten Sie, dass die entgeltliche Wertmarke noch für den laufenden Monat nur dann ausgestellt werden kann, wenn der zu entrichtende Geldbetrag in den ersten Tagen des Monats eingegangen ist.

Rechtsgrundlage

§ 145 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.

Zuständig

Landesamt für soziale Dienste
Steinmetzstraße 1 - 11
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 / 9135
Website E-Mail oder Kontaktformular
Telefon: / +49 4321 913-5
Fax: / +49 4321 13338
Fax: +49 4321 / 13338
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