Schwerbehindertenangelegenheiten
Volltext
Zu den Schwerbehindertenangelegenheiten zählen:
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Beratung in Fragen des Schwerbehindertenrechts (
Behindertenberatung
),
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Feststellen von Behinderungen nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) einschließlich
Nachteilsausgleich
e (Merkzeichen),
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Ausstellen und Verlängern von
Schwerbehindertenausweis
en,
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Feststellen der Voraussetzungen
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für die
unentgeltliche ÖPNV-Nutzung
, das heißt Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personennahverkehr und/oder
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der
Befreiung / Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer und
Ausgabe entsprechender Beiblätter.
Ansprechpunkt
An das Landesamt für soziale Dienste (LAsD).
Urheber
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