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Grenzherstellung
[Nr.99123004037000 ]

Volltext

Das Liegenschaftskataster enthält den landesweiten und aktuellen Nachweis aller Grundstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude in Schleswig-Holstein. Es gewährleistet gemeinsam mit dem Grundbuch die Sicherung des Eigentums am Grund und Boden und verleiht diesem Verkehrs- und Kreditfähigkeit.

Wenn der Grenzverlauf Ihres Grundstücks unklar ist und/oder die Grenzmarken (zum Beispiel Grenzsteine) fehlen, können Sie durch eine Grenzherstellung die für Ihr Grundstück im Liegenschaftskataster verbindlich nachgewiesenen Grenzpunkte in die Örtlichkeit übertragen lassen. Sofern von Ihnen gewünscht, können die so hergestellten Grenzpunkte auch durch Grenzmarken dauerhaft in der Örtlichkeit kenntlich gemacht werden.

Eine Grenzherstellung erfolgt auf Antrag der Eigentümer/innen des betroffenen Grundstücks.

Ansprechpunkt

  • An das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein oder
  • an öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure (ÖbVI).

Rechtsgrundlage(n)

  • §§ 18, 19 Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKat),
  • Landesverordnung über Gebühren des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (VermGebVO).

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Bundes der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e. V. (BDVI).

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständig

Landesamt für Vermessung und Geoinformationen Schleswig-Holstein
Mercatorstraße 1
24062 Kiel
Telefon: +49 431 / 383-0
E-Mail oder Kontaktformular
Website Telefon: / +49 431 383-0
Fax: / +49 431 383-2099
Fax: +49 431 / 383-2099
Website
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