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Friedhöfe
[Nr.99101002000000 ]

Leistungsbeschreibung

Friedhöfe sind Stätten der Erinnerung. Sie sind Orte der Ruhe und Besinnung und auch kulturgeschichtlich bedeutsam.

Grundsätzlich werden auf allen Friedhöfen sowohl Erdgräber für Sargbeisetzungen als auch Urnengräber angeboten. Beide lassen sich jeweils unterscheiden in Wahlgräber (Standortwahl und Verlängerung möglich) und Reihengräber mit fester Laufzeit die nicht verlängert werden können.

An wen muss ich mich wenden?

An die für den Friedhof zuständige Kirchengemeinde oder an die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Rechtsgrundlage

  • Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein (Bestattungsgesetz - BestattG),
  • Landesverordnung über die Durchführung der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung (Bestattungsverordnung - BestattVO).

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Justiz und Gesundheit (MJG)

Zuständig

Stadt Geesthacht (Rathaus)
Markt 15
21502 Geesthacht
Telefon: +49 4152 130
Fax: +49 4152 13396
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Anja Kratzmann
Fachdienst Verwaltung Umwelt und Bauen
Friedhofsverwaltung
Höchelsberg 2a
21502 Geesthacht
Telefon: +49 4152 13 334
Fax: +49 4152 836756
E-Mail oder Kontaktformular
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