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Staatsangehörigkeitsausweis
[Nr.99011003000000 ]

Leistungsbeschreibung

Der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wird - verbindlich für alle Behörden - durch einen Staatsangehörigkeitsausweis bzw. eine Negativbescheinigung nachgewiesen. Diese werden im Rahmen eines besonderen Feststellungsverfahrens auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde ausgestellt.

An wen muss ich mich wenden?

An die Staatsangehörigkeitsbehörden der Kreise oder kreisfreien Städte oder, in Städten über 20.000 Einwohnern, an die jeweilige Stadt.
 
Für im Ausland lebende Antragsteller/innen ist das Bundesverwaltungsamt zuständig.

Voraussetzungen

Ein Staatsangehörigkeitsausweis oder eine Negativbescheinigung kann nur ausgestellt werden, wenn Zweifel an der deutschen Staatsangehörigkeit bestehen oder ein Nachweis ausdrücklich von einer Behörde verlangt wird. Die Staatsangehörigkeitsbehörde prüft dazu

  • ob Sie ein berechtigtes Interesse an der Feststellung glaubhaft machen,
  • ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben,
  • ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit etwa wieder verloren haben.

Außer den Angaben zu Ihrer Person sind daher auch Angaben über die Personen erforderlich, von denen Sie Ihre Staatsangehörigkeit ableiten.

Zuständig

Stadt Geesthacht (Rathaus)
Markt 15
21502 Geesthacht
Telefon: +49 4152 130
Fax: +49 4152 13396
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Frau Gellert
Fachdienst Öffentliche Sicherheit
Standesamt
Markt 15
21502 Geesthacht
Telefon: +49 4152 13-265
Fax: +49 4152 13-465
E-Mail oder Kontaktformular
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