Urkundenbestellung
Kurzbeschreibung
- Urkunden aus dem Geburtsregister, wenn die Beurkundung nicht länger als 110 Jahre zurückliegt
- Urkunden aus dem Eheregister, wenn die Beurkundung nicht länger als 80 Jahre zurückliegt
- Urkunden aus dem Lebenspartnerschaftsregister oder
- Urkunden aus dem Sterberegister, wenn die Beurkundung nicht länger als 30 Jahre zurückliegt.
Senden Sie das bereitgestellte Download-Formular ausgefüllt mit Ihrer persönlichen Unterschrift versehen an das Standesamt Geesthacht. Die Zusendung der Urkunde(n) erfolgt per Nachnahme, die zur Begleichung der Gebühr(en) dient.
Wichtig für uns ist zu wissen, für welchen Zweck Sie die Urkunde benötigen oder in welcher Weise Sie ggf. mit einer Person verwandt sind.
Was müssen Sie beachten
- Familienname, ggf. Geburtsname und Vorname
- Geburtsdatum
- ggf. Namen der Eltern
- den genauen Geburtsort (z.B. Düneberg oder Besenhorst)
- den genauen Eheschließungsort (z.B. wie vorstehend)
- den genauen Sterbeort (z.B. ein Krankenhaus oder Seniorenheim)
Möglichst genau sollten die Angaben insbesondere bei Ahnen- oder Familienforschung sein, da neben der Urkundengebühr eine Suchgebühr in Höhe von 30 - 70 Euro pro Suchfall fällig werden kann.
Geburts- , Ehe- , Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden (auch internationale) können Sie nur bei dem Standesamt erhalten, das die ursprüngliche Beurkundung vorgenommen hat. Der Grund dafür ist, dass alle Urkunden eines Standesamtes am Ende jeden Jahres zu Personenstandsbüchern (Geburten- Heirats- oder Sterbebüchern) gebunden werden, die dann in dem jeweiligen Standesamt verbleiben.
Urkunden aus den Personenstandsbüchern können jedoch nur für den folgenden Personenkreis angefordert werden:
- Personen, auf die sich der Eintrag im jeweiligen Personenstandsbuch bezieht, ferner deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge, wie z. B. Großeltern, Eltern oder Kinder,
- Personen, Behörden, Firmen und Institutionen, sofern sie ihr rechtliches Interesse nachweisen können.
Dieses rechtliche Interesse kann z.B. durch folgende Unterlagen nachgewiesen werden:
- eine Mitteilung, in welcher Weise Sie mit der Person, auf die sich der Eintrag bezieht, verwandt sind,
- Verträge, Grundbuchauszüge, Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide o. ä.,
- Übersendung einer Vollmacht der unmittelbar antragsberechtigten Person (insbesondere wichtig bei der Ahnenforschung),
- Übersendung des behördlichen oder gerichtlichen Schreibens jener Stelle, welche zur Vorlage der Urkunde aufgefordert hat (die Urkunde wird von uns direkt an die entsprechende Behörde ggf. kostenfrei - z.B. bei Rentenangelegenheiten übersandt),
- Ausstellung von Personenstandsurkunden (auch internationale) je Urkunde 15,- Euro, jede weitere Urkunde aus dem Vorgang 7,50 Euro.
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§§ 61 - 66 Personenstandsgesetz (PStG)
§§ 48 - 50 und § 53 Personenstandsverordnung (PStV)