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Bauleitplanung
[Nr.99012011000000 ]

Leistungsbeschreibung

Die Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Planungsträger ist die Gemeinde. Die Gemeinde ist im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich.

Der Flächennutzungsplan (= vorbereitender Bauleitplan) enthält die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen.

Die Darstellungen des Flächennutzungsplans sind Grundlage für die Erstellung der Bebauungspläne. Ein Bebauungsplan (= verbindlicher Bauleitplan), der jeweils für einzelne Baugebiete aufgestellt ist, ist für die Erfüllung der Bauwünsche der Bürger/innen entscheidend. Er enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen.

An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Rechtsgrundlage

  • §§ 1 bis 4c Baugesetzbuch (BauGB),
  • Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung (BauNVO).

Zuständig

Stadt Geesthacht (Rathaus)
Markt 15
21502 Geesthacht
Telefon: +49 4152 130
Fax: +49 4152 13396
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Kai-Uwe Oberthür
Fachdienst Stadtplanung
Markt 15
21502 Geesthacht
Telefon: +49 4152 13-296
Fax: +49 4152 13-474
E-Mail oder Kontaktformular
Iris Stellwag
Fachdienst Stadtplanung
Markt 15
21502 Geesthacht
Telefon: +49 4152 13-297
Fax: +49 4152 13-474
E-Mail oder Kontaktformular
Hildegard Adamofski
Fachdienst Stadtplanung
Fachdienstleitung
Markt 15
21502 Geesthacht
Telefon: +49 4152 13-289
Fax: +49 4152 13-474
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