Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Schleswig-Holsteinischen Landtag am 08. Mai 2022
Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie hier:
- Amtliche Bekanntmachung der Stadt Geesthacht - Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Schleswig-Holsteinischen Landtag am 08. Mai 2022
Geesthacht, 05.04.2022
Die Gemeindewahlbehörde
Olaf Schulze
Bürgermeister