Amtliche Bekanntmachung der Stadt Geesthacht über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. I/26 »Wohnpark Mühlenstraße«gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie hier:
- Amtliche Bekanntmachung der Stadt Geesthacht - Öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. I/26 »Wohnpark Mühlenstraße«gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Geesthacht, den 26. März 2021
Olaf Schulze
Bürgermeister