1. Nachtragssatzung der Stadt Geesthacht über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Vergnügungssteuersatzung)
Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie hier:
- Amtliche Bekanntmachung der Stadt Geesthacht - 1. Nachtragssatzung der Stadt Geesthacht über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Vergnügungssteuersatzung)
Geesthacht, den 23. Mai 2016
Olaf Schulze
Bürgermeister