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Tierschutz
[Nr.99110012058000 ]

Leistungsbeschreibung

Tierschutz bedeutet, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen, gleichgültig ob es sich um ein wildlebendes oder in menschlicher Obhut gehaltenes Tier handelt.

Die Tierärzte des Veterinäramtes führen regelmäßig und schwerpunktartig Überwachungen von Einrichtungen und Betrieben durch, in denen Tiere gehalten oder gezüchtet werden und gehen Beschwerden und Anzeigen von tierschutzrechtlichen Verstößen auch bei Privathaltungen nach.

Ein weiteres Feld ist die Sicherstellung des Tierschutzes beim Transport (Tiertransporte) oder der Schlachtung (auch Hausschlachtungen).

Die zuständigen Behörden leiten im Bedarfsfall Bußgeldverfahren ein oder erteilen Auflagen an die Verantwortlichen, um Missstände zu beseitigen.

An wen muss ich mich wenden?

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter/Amtstierärzte).

Bei Verstößen im Bereich der privaten Tierhaltung an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (früher: Ordnungsamt).

Rechtsgrundlage

Tierschutzgesetz (TierSchG).

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Thema Tierschutz finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".

Zuständig

Tierärztekammer Schleswig-Holstein
Hamburger Straße 99a
25746 Heide
Website E-Mail oder Kontaktformular
Telefon: / +49 481 55 42
Fax: / +49 481 88 33 5

Zuständig

Tierheim Geesthacht
Lichterfelder Straße 10
21502 Geesthacht
Telefon: +49 4152 74311
Fax: +49 4152 72388
E-Mail oder Kontaktformular
Website
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