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Gefährliche Wildtiere: Ausnahme vom Haltungsverbot
[Nr.99110025007000 ]

Leistungsbeschreibung

In Schleswig-Holstein ist die nicht gewerbsmäßige Haltung eines gefährlichen Tieres einer wild lebenden Art verboten.

Gefährliche Tiere sind solche, die in ausgewachsenem Zustand Menschen durch Körperkraft, Gifte oder Verhalten erheblich verletzen können und ihrer Art nach unabhängig von individuellen Eigenschaften allgemein gefährlich sind (zum Beispiel Raubtiere, Giftschlangen, Reptilien, Amphibien, giftige Spinnen und Skorpione).

Die zuständige Stelle kann Ausnahmen vom Haltungsverbot erteilen.

An wen muss ich mich wenden?

An das Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU).

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag auf Ausnahme vom Haltungsverbot ist vor Beginn der Haltung an die zuständige Stelle zu richten.

Rechtsgrundlage

§ 38 Abs. 5 Gesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG)

Was sollte ich noch wissen?

Informationen zum Thema Tierschutz und Tierhaltung finden Sie auch im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".

Zuständig

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Hauptstelle Flintbek
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Telefon: +49 4347 / 704-0
Website Fax: / +49 4347 704-02
Telefon: / +49 4347 704-0
Fax: +49 4347 / 704-02
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