Die Versammlungsanzeige muss 48h vor der Bekanntgabe der Versammlung erfolgen.
Wenn Sie die Anmeldung online einreichen möchten:
Wenn Sie die Anmeldung postalisch einreichen möchten:
Anschließend:
4 bis 24 Stunden
Die Bearbeitung muss kurzfristig erfolgen, um Kooperationen und ggf. effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten.
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein, in Ausnahmefällen ja
Spontane und Eilversammlungen: