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Grundschule: Übergang in weiterführende Schule ("Orientierungsstufe")
[Nr.99088008018000 ]

Volltext

Ihr Kind besucht die vierte Klasse der Grundschule. Sie müssen nach Erhalt des Entwicklungsberichtes wählen, welche Schule Ihre Tochter beziehungsweise Ihr Sohn zukünftig besuchen soll.
Schleswig-Holstein bietet die Möglichkeit zum Besuch einer Gemeinschaftsschule oder eines Gymnasiums.
In den Gymnasien sind die Jahrgangsstufen 5 und 6 als Orientierungsstufe gestaltet. Ziel der Orientierungsstufe ist es, die Kinder zu fördern und zu fordern und zu ermitteln, ob die Schülerin oder der Schüler voraussichtlich erfolgreich am Gymnasium mitarbeiten kann.
Gemeinschaftsschulen haben keine Orientierungsstufe - diese Schulen sind geprägt von längerem gemeinsamen Lernen und individueller Förderung. Alle Schülerinnen und Schüler sollen ihren Möglichkeiten entsprechend gefördert und gefordert werden und auch über die Jahrgangsstufe 6 hinaus weitgehend gemeinsam unterrichtet werden.

Rechtsgrundlage(n)

  • Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG),
  • Landesverordnung über Gemeinschaftsschulen (GemVO),
  • Landesverordnung über die Sekundarstufe I der Gymnasien (Schulartverordnung Gymnasien - SAVOGym).

Hinweise (Besonderheiten)

Jährlich erscheint eine aktualisierte Informationsbroschüre »Welche Schule für mein Kind«, die an alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 verteilt wird.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständig

Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein - Abteilung III 2: Schulamtsg
Brunswiker Straße 16 - 22
24105 Kiel
Telefon: / 0431 988-2302
Fax: / 0431 988-2528
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