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Aufnahme in Gemeinschaftsschule beantragen
[Nr.99088003034000 ]

Volltext

Wenn Ihr Kind bald mit der Grundschule fertig ist, müssen Sie als Eltern entscheiden, auf welche weiterführende Schule Ihr Kind gehen soll.

Die weiterführenden Schulen werden ab der 5. Klasse besucht und schließen direkt an die Grundschule (nach der 4. Klasse) an. Sie haben die Möglichkeit, Ihr Kind auf eine Gemeinschaftsschule oder auf ein Gymnasium zu schicken.

Grundsätzlich wird eine Gemeinschaftsschule von der 5. Klasse bis zur 10. Klasse besucht. Mit Abschluss der 9. Klasse erwirbt Ihr Kind den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA). Mit Abschluss der 10. Klasse wird der Mittlere Schulabschluss (MSA) erworben.

Bei Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe hat Ihr Kind die Möglichkeit, zusätzlich die Klassen 11-13 zu besuchen. Nach der 13. Klasse kann Ihr Kind die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) erwerben. Dieser Abschluss berechtigt Ihr Kind zur Aufnahme eines Studiums an einer Universität.

Hinweise (Besonderheiten)

Über die Gemeinschaftsschulen in Ihrer Nähe informiert Sie Ihr örtlich zuständiges Schulamt.

Wenn Ihr Kind eine etwas längere Lernzeit benötigt, kann es die Klassen 8 und 9 in insgesamt 3 Jahren durchlaufen. Dies nennt sich flexible Übergangsphase (FlexPhase) und wird auf Antrag bewilligt.

Verfahrensablauf

  • Sie melden Ihr Kind mit dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse bei einer Gemeinschaftsschule in Ihrer Nähe an.
  • Die Gemeinschaftsschule prüft die Anmeldung.
  • Sie erhalten eine Nachricht, ob Ihr Kind an der Schule aufgenommen wird.

Ansprechpunkt

Regionale Gemeinschaftsschule

Voraussetzungen

Ihr Kind wird in die 5. Klasse versetzt.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Halbjahreszeugnis der 4. Klasse
  • Gegebenenfalls Schulübergangsempfehlung
  • Anmeldeschein von der Grundschule
  • Gegebenenfalls erforderliche Unterlagen

Frist

Die Frist zur Anmeldung erfahren Sie von der Gemeinschaftsschule.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 10.06.2024
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Kosten

  • Verwaltungsgebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Zuständig

Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein - Abteilung III 2: Schulamtsg
Brunswiker Straße 16 - 22
24105 Kiel
Telefon: / 0431 988-2302
Fax: / 0431 988-2528

Zuständig

Alfred-Nobel-Schule
Schulleitung: Frau Hannemann
Neuer Krug 37-39
21502 Geesthacht
Telefon: +49 4152 846940
Fax: +49 4152 79757
E-Mail oder Kontaktformular
Website

Zuständig

Bertha-von-Suttner-Schule
Schulleitung: Herr Nerger
Dösselbuschberg 40
21502 Geesthacht
Telefon: +49 4152 928010
Fax: +49 4152 9280-88
E-Mail oder Kontaktformular
Website
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