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Aufnahme an einer Grundschule anmelden
[Nr.99088003034001 ]

Volltext

Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden. Auf Antrag der Eltern können aber auch jüngere Kinder eingeschult werden.

Die Grundschule hat vier Jahrgangsstufen. Die Jahrgangsstufen eins und zwei bilden als Eingangsphase eine pädagogische Einheit. Mit der Eingangsphase geht die Grundschule auf die unterschiedlichen Kenntnisse und Fähigkeiten der Schulanfänger und Schulanfängerinnen auf besondere Weise ein:

  • Die Kinder durchlaufen die Eingangsstufe der Grundschule entsprechend ihrer Lern- und Leistungsfähigkeit flexibel in einem, zwei oder in drei Schuljahren.
  • Deshalb können insbesondere in der Eingangsphase jahrgangsübergreifende Lerngruppen gebildet werden. Die Schule entscheidet über die Ausgestaltung der Eingangsphase.

Seit einigen Jahren sind alle schleswig-holsteinischen Grundschulen verlässlich: Die verlässliche Grundschule garantiert allen Schülern und Schülerinnen den Unterricht innerhalb eines verlässlichen Zeitrahmens. Für die Kinder der 1. und der 2. Klasse beträgt die verlässliche Schulzeit täglich vier Zeitstunden, für die Kinder in der 3. und 4. Klasse täglich mindestens fünf Zeitstunden.

Inbegriffen sind bei den Erst- und Zweitklässlern 15 Zeitstunden für Unterricht pro Woche, bei Dritt- und Viertklässlern 19,5 Stunden. So ermöglicht die verlässliche Grundschule mehr Bildung und Erziehung und erleichtert es den Eltern, Familie und Beruf besser miteinander zu vereinbaren.

Zusätzlich gibt es an vielen Grundschulen Betreuungs- oder offene Ganztagesangebote, die die Kinder vor und nach der Schulzeit besuchen können. Die Betreuungsangebote werden von Elternvereinen und Kommunen getragen und vom Land gefördert.

Hinweise (Besonderheiten)

Sollten Sie Ihr Kind an einer privaten Grundschule anmelden, müssen Sie sich trotzdem unbedingt an der für Sie zuständigen öffentlichen Grundschule melden.

Wenn Ihr Kind an einer privaten Grundschule aufgenommen wurde und Sie keinen Schulplatz mehr in einer öffentlichen Grundschule benötigen, dann geben Sie bitte eine Verzichtserklärung ab. Einen entsprechenden Vordruck erhalten Sie von der privaten Grundschule.

Verfahrensablauf

  • Die zuständige Grundschule fordert Sie auf, Ihr schulpflichtig werdendes Kind in der Grundschule anzumelden.
  • Sie erhalten einen Termin für die Anmeldung in Grundschule.
  • Sie erhalten einen Termin zur schulärztlichen Untersuchung.
  • Das Ergebnis der schulärztlichen Untersuchung wird direkt an die Schule weitergeleitet.

Ansprechpunkt

Grundschule in Ihrem Schuleinzugsbezirk

Voraussetzungen

  • Vor der Aufnahme in die Schule sind Sie verpflichtet, Ihr Kind schulärztlich untersuchen zu lassen.
  • Die Untersuchung wird vom zuständigen Gesundheitsamt initiiert. Sie erhalten dazu eine Einladung.
  • Ihr Kind wird bis zum 30. Juni sechs Jahre alt sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Personalausweis zur Identitätsfeststellung
  • Gegebenenfalls Nachweis über bestehendes alleiniges Sorgerecht
  • Gegebenenfalls Vollmacht und Kopie des Personalausweises des oder der Erziehungsberechtigten, der oder die nicht persönlich zur Anmeldung erscheinen kann
  • Impfpass oder ärztliche Bescheinigung (Masernschutz)

Frist

Die Anmeldefristen Finden Sie im Anschreiben der Schule.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 06.11.2023
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Kosten

  • Verwaltungsgebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Zuständig

Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein - Abteilung III 2: Schulamtsg
Brunswiker Straße 16 - 22
24105 Kiel
Telefon: / 0431 988-2302
Fax: / 0431 988-2528

Zuständig

Buntenskampschule
Schulleitung: Frau Steimle
Buntenskamp 22
21502 Geesthacht
Telefon: +49 4152 841927
Fax: +49 4152 841928
E-Mail oder Kontaktformular
Website

Zuständig

Silberbergschule
Grundschule
Schulleitung: Frau Hansen
Silberberg 6
21502 Geesthacht
Telefon: +49 4152 841270
Fax: +49 4152 5976
E-Mail oder Kontaktformular
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Zuständig

Waldschule
Schulleitung: Herr Scherm
Otto-Hahn-Straße 5
21502 Geesthacht
Telefon: +49 4152 2682
Fax: +49 4152 837324
E-Mail oder Kontaktformular
Website

Zuständig

Grundschule-in-der-Oberstadt
Schulleitung: Frau Wulff
Schulweg 3
21502 Geesthacht
Telefon: +49 4152 9280 20
Fax: +49 4152 9280 99
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