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Berechnungsbogen / Anlage zum Bescheid


 1. Beitragsfähiger Aufwand der Maßnahme
Hiervon werden von der Stadt Geesthacht getragen:

 2. Anliegeranteil
Vom beitragsfähigen Aufwand tragen die Anliegereinen Anteil von:

 3. Verteilung
3.1 Der unter Nr. 2 ermittelte Anliegeranteil verteilt sich auf die Summe der im Abrechnungsgebiet     
       liegenden Grundstücksflächen multipliziert mit dem Vollgeschossmaßstab 
       Summe dieser Flächen:

3.2 Der auf einen Quadratmeter Grundstücksfläche entfallene Berechnungswert     
       (Wert unter Nr. 2 dividiert durch den Wert unter Nr. 3.1) beträgt:

 4. Beitragsberechnung für Ihr Grundstück  

4.1 Grundstücksgröße: 

4.1a Abzüglich des Teils der Fläche, die nicht baulich, industriell, Gewerblich oder       
         in vergleichbarer Weise nutzbar ist: 

4.2   Anzurechnende Grundstücksfläche:

4.3   Der Vollgeschossmaßstab beträgt:

4.4   Zuzüglich eines Gewerbezuschlages von 30% (§6 Abs. 4 Satz 1 ABS) wenn das Grundstück gewerblich oder industriell 
         genutzt wird. Der Wert aus Ziffer 4.3 wird entsprechend erhöht. Wenn derselbe Wert wie unter 4.3 erscheint,
         liegt keine entsprechende Nutzung vor.

4.5   Aus der anzurechnenden Grundstücksfläche (Ziffer 4.2) multipliziert mit dem Maßstab (Ziffer 4.3 bzw. 4.4) ergibt sich eine 
         anzunehmende Fläche von:

4.6   Aus der anzurechnenden Fläche von 4.a multipliziert mit dem Vervielfältiger 0,05 (§ 6 Abs. 2Satz 2 ABS) ergibt sich
         eine Fläche von:

4.7   Aus den Flächen von 4.5, bzw. 4.5 zzgl. 4.6 multipliziert mit dem Wert von 3.2 errechnet sich ein Ausbaubeitrag in Höhe von:

4.8   Vergünstigungsregelung
        Grundstücke, die an zwei Straßen oder zwischen zwei Straßen liegen, erhalten eine
        Eckgrundstücksvergünstigung nach § 6 Abs. 5 und 6 Abs. dergestalt, als dass sich der Ausbaubeitrag um ein Drittel
        verringert und somit beträgt:
        Erscheint hier noch einmal der Wert aus 4.7 besteht kein Anspruch auf die Eckgrundstücksvergünstigung

4.9   Aufteilung des Beitrages bei Wohnungs-, bzw. Teileigentum
        Bei Grundstücken mit Wohnungs- oder Teileigentum wird der ermittelte Beitrag nach den Eigentumsanteilen aufgeteilt.
        Auf Ihren Miteigentumsanteil von: ___ entfallen:
        Erscheint hier der Wert von 4.7 oder 4.8 besteht kein Wohnungs- oder Teileigentum
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