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Stadt Geesthacht Fachdienst 21 - Umwelt

 Die Altablagerung Schäferstrift 
 
Die Deponie Schäferstrift ist eine Altablagerung, die von 1950 bis Mitte der 70er Jahre mit Hausmüll, Bauschutt und vermutlich auch mit Industrieabfällen verfüllt wurde.
Das Gelände befand sich zu diesem Zeitpunkt in Privatbesitz. Die Stadt Geesthacht verbrachte in dieser Zeit ihren Hausmüll auf die Deponie.
 
Das Schadstoffpotential ist aufgrund der Ablagerung von Industrieabfällen sehr hoch. Erschwerend kommt hinzu, dass der Müllkörper teilweise im Grundwasser liegt und über keine Basis- oder Oberflächenabdeckung verfügt.
 
In den 80er Jahren wurden Grundwasseruntersuchungen mit verschiedenen Ergebnissen durchgeführt.
 
Im Jahr 2005 hat der Kreis Herzogtum Lauenburg als zuständige Behörde eine orientierende Untersuchung der Fläche beauftragt. Im Zuge dieser Untersuchungen wurden Grundwasserbeprobungen und Bodenluftmessungen durchgeführt. Außerdem wurden Bodenproben und Wasser aus einigen Gartenbrunnen der im Abstrom der Ablagerung gelegenen Kleingartenkolonie untersucht.
 
Die Bodenluftmessungen zeigten keine Auffälligkeiten. Einschränkend muss dazu gesagt werden, dass die Anzahl der Messpunkte nicht repräsentativ ist, so dass auch weiterhin lokal eine Gefährdung durch Deponiegas auf der Deponiefläche selbst nicht gänzlich auszuschließen ist.
 
Eine Grundwasserschädigung wurde nachgewiesen. Die hierfür heranzuziehenden Maßnahmenschwellenwerte der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe (LHKW), Benzol und Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW) wurden an einigen Messpunkten erreicht bzw. überschritten.

Somit lag ein konkreter Verdacht auf eine schädliche Bodenverunreinigung vor. Die Voraussetzungen für die Anordnung zur weiteren Detailuntersuchung nach § 9 Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) waren dadurch erfüllt.
Der Kreis als zuständige Behörde hat die Stadt Geesthacht als Mitverursacher aufgefordert eine Detailuntersuchung durchzuführen.
 
Im November 2006 hat die Stadt Geesthacht mit der Detailuntersuchung der Altablagerung begonnen. Die Ergebnisse machten weitere Untersuchungen notwendig. Aus diesem Grund wurden im Juni 2007 zwei Grundwassermessstellen errichtet und zusammen mit zwei bereits existierenden Messstellen beprobt. Im Juli 2007 wurde in Absprache mit dem Kreis und der fördernden Behörde des Landes eine schichtenorientierende Beprobung über sog. Passivsammler durchgeführt. Die Detailuntersuchung hat eine LCKW-Verunreinigung festgestellt, die aufgrund ihres durch die Untersuchung festgestellten Ausmaßes sowie der Höhe der Schadstoffbelastungen und -frachten als ein “lokal begrenzter Schaden“ im Sinne des §4, Abs. 7 der BBodSchV einzustufen ist. Die Kleinräumigkeit der Grundwasserverunreinigung wurde mittels verschiedener Methoden und mit ausreichender Verlässlichkeit nachgewiesen. Weitere Untersuchungen zur Erfassung der Quelle sind unter Berücksichtigung der geringen Quellstärke der Verunreinigung nicht erforderlich. Eine Sicherung und Sanierung muss nicht erfolgen.
 
Eine halbjährliche Beprobung der Grundwassermessstellen und Untersuchung auf verschiedene Parameter im Rahmen eines Monitoring ist der Stadt Geesthacht von der zuständigen unteren Bodenschutzbehörde aufgegeben worden. 
 
Die bisher durchgeführten Untersuchungen im Rahmen des Monitorings bestätigten die Ergebnisse der Detailuntersuchung. Grundwasserbelastungen sind auf flache Grundwassermessstellen und den Parameter LCKW beschränkt. Aufgrund der geringen Schadstoffkonzentrationen ist weiterhin davon auszugehen, dass es sich um eine kleinräumige Belastung mit geringen Schadstofffrachten handelt.
 
Die bisherige Nutzungsempfehlung hinsichtlich der Gartenbrunnen des im Abstrom liegenden Kleingartenvereins bleibt unveränderlich bestehen. Von einer Nutzung des Brunnenwassers zur Gartenbewässerung wird weiterhin abgeraten, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass es zu Beeinträchtigungen des genutzten Grundwasserleiters durch die Altablagerung kommen kann. Eine Untersagung der Nutzung für diese Zwecke ist nicht möglich.
Eine Nutzung als Trinkwasser wurde bereits im Jahre 1986 vom zuständigen Gesundheitsamt untersagt. 
 
 Ansprechpartnerin:

Anette Platz
Fachdienst Umwelt
Fachdienstleitung
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Fax +49 4152 13-472
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