Hilfsnavigation
Rathaus
© Stephan Darm 
Quickmenu
Volltextsuche
Seiteninhalt

Stadt Geesthacht Fachdienst 21 - Umwelt


 Schutzstreifen an Gewässern § 26 LNatSchG)

An Gewässern erster Ordnung sowie Seen und Teichen mit einer Größe von einem Hektar und mehr dürfen bauliche Anlagen in einem Abstand von 50m landwärts von der Uferlinie nicht errichtet oder wesentlich erweitert werden.

Zum Seitenanfang (nach oben)