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Stadt Geesthacht Fachdienst 21 - Umwelt


 Schutzgebiete gemäß Landesnaturschutzgesetz 
 
Naturschutzgebiete bezwecken einen besonders intensiven Schutz von Natur und Landschaft und sollen nicht zu ersetzende Naturwerte bestmöglichst vor zivilisatorischen Einflüssen bewahren, um dadurch einen ökologischen Ausgleich zu schaffen. Naturschutzgebiete dienen daher nicht in erster Linie menschlichen Ansprüchen (z.B. der Erholung), sondern schützen die Natur und Landschaft um ihrer selbst willen. Deshalb sind im Naturschutzgebiet alle Handlungen verboten, die das Naturschutzgebiet oder einzelne seiner Bestandteile zerstören, beschädigen oder verändern.
 
Aus diesem absoluten Veränderungsverbot ergibt sich, dass diese Gebiete nicht außerhalb der vorgesehenen Wege betreten werden – in besonders schutzwürdigen Gebieten ist das Betreten überhaupt nicht gestattet.
Grundsätzlich verboten ist in Naturschutzgebieten das Radfahren, Reiten, Lagern, Baden, Boot fahren und das Abpflücken bzw. Mitnehmen von Pflanzen und Tieren.

 Im Stadtgebiet Geesthacht liegen zwei Naturschutzgebiete: 

Das Naturschutzgbiet „Besenhorster Sandberge und Elbsandwiesen“ (Verordnung vom 12.01.1993, GVOBl.Schl.-H. 1994, S 26)

Das Binnendünengelände mit offenen Sandflächen und Eichen-, Birken- und Kiefrnwaldbeständen sowie den angrenzenden Elbsandwiesen mir einem fast verlandeten Elbtalaltwasser ist Lebensraum spezieller Pflanzen- und Tiergemeinschaften. Das Gebiet stellt einen repräsentativen Ausschnitt der Elbtallandschaft in diesem Naturraum dar und setzt sich als Borghorster Düne auf hamburgischer Seite fort. Das Naturschutzgebiet ist 150 ha groß.
Die Dünen sind durch aufgewehte Schmelzwassersande in der frühen Nacheiszeit entstanden (bis 7000 v Chr.). Durch einen Damm von der Elbe und dem Schleusenkanal abgetrennt, unterliegt das Naturschutzgebiet dem Qualmwassereinfluss. 
Der Wechsel von feuchten und trockenen Bereichen ermöglicht, dass Brenndolde, Sumpfplatterbse, Heidenelke, Thymian und Mauerpfeffer auf den Wiesen zu finden sind. In dem lockeren Eichen-Birken-Kiefernwald haben sich offene Sandflächen erhalten. Der höchste „Sandberg“ weist eine Höhe von 24 m auf. In den Dünen sind Feldmannstreu, Karthäusernelke und das Blaues Schillergras beheimatet. In enger Abstimmung mit dem LLUR führt die Stadt Geesthacht Pflegemaßnahmen durch, um sandige Flächen auf Dauer offen zu halten.

Das Naturschutzgebiet „Hohes Elbufer zwischen Tesperhude und Lauenburg“ (Verordnung vom 12.01.1993, GVOBl. Schl.-H. 1994, S. 26)

Das Schutzgebiet umfasst den Elbhang zwischen Tesperhude und Lauenburg sowie den davor liegenden Uferabschnitt der Elbe. Es ist ca. 455 ha groß. Die aus Sand und Gesciebelehm aufgebauten Moränenablagerungen der Warthe-Eiszeit fallen ca. 40 Meter tief zum Erosionstal der elbe ab. Ziel ist es, die südexponierten Steilhänge des Elburstromtales für gefährdete, wärmeliebende Ökosysteme zu schützen sowie geowissenschaftlich interessante Aufschlüsse zu erhalten. Als weiterer Schutzgrund ist die Erhaltung der z.T. seltenen Biotopzonen im Ufer- und Flachwasserbereich der Elbe.

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