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 Nutzungsbedingungen für das StadtLexikon Geesthacht

 

1. Ziel und Zweck

Das StadtLexikon ist eine Enzyklopädie: Das StadtLexikon sollte dazu genutzt werden, eine öffentliche Datenbank zur Geschichte und zur Gegenwart der Stadt Geesthacht aufzubauen. Es ist ein interaktives Unternehmen, das frei zugänglich ist.

Trägerin: Trägerin des StadtLexikons ist die Stadt Geesthacht. 

2. Veröffentlichung

Artikel werden durch den Redaktionsausschuss freigegeben. 

3. Redaktion

Der Redaktionsausschuss besteht aus dem Stadtarchivar, dem Museumsleiter und dem Vorsitzenden des Geesthachter Geschichtsvereins. 

4. Lebende Personen

Es werden keine Artikel über noch lebende Personen veröffentlicht. Sachartikel, in denen lebende Personen vorkommen, können jedoch veröffentlicht werden. 

5. Werbung

Wirtschaftsunternehmen, Vereine und andere Einrichtungen sind eingeladen, sich im StadtLexikon darzustellen, allerdings in sachlicher Art und Weise ohne offensichtliche und/oder aggressive Werbung. 

6. Neutralität

Der neutrale Standpunkt versucht, Ideen und Fakten in einer Weise zu präsentieren, dass sowohl Gegner als auch Befürworter einer solchen Idee deren Beschreibung akzeptieren können. Er fordert nicht die Akzeptanz aller: dies wird man selten erreichen, da manche Ideologien alle anderen Standpunkte außer ihrem eigenen ablehnen. Daher sollte das Ziel darin bestehen, eine für alle rational denkenden Beteiligten akzeptable Beschreibung zu formulieren. 

7. Keine Verletzungen des Urheberrechts

Das StadtLexikon ist eine freie Enzyklopädie. Die Erlaubnis zur Veröffentlichung gilt mit Abgabe des Themenbogens bzw. mit Übermittlung des Online-Formulars als abgegeben. Es werden keine Abbildungen veröffentlicht, deren Quelle nicht bekannt ist, und für die keine Veröffentlichungsgenehmigung vorliegt. 

8. Keine persönlichen Angriffe

Die Teilnehmer des StadtLexikons verpflichten sich, im Rahmen eines zivilisierten, humanen Umganges mit einander Artikel zu verfassen, Kritik zu formulieren und Ergänzungsvorschläge zu unterbreiten. 

9. Strafrecht

Selbstverständlich werden keine Artikel veröffentlicht, die strafrechtliche Belange berühren.  

 

Weitere Nutzungsbedingungen und Regelungen zur Haftung, Hyperlinks, Urheber- und Kennzeichenrecht etc. entnehmen Sie bitte den allgemeinen Nutzungsbedingungen der Internetseiten der Stadt Geesthacht.

 

Sollte darüber hinaus Regelungsbedarf auftreten, der nicht mit den Nutzungsbedingungen zu klären ist, gilt die gesetzliche Bestimmung, die der Frage am nächsten kommt.

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