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© Stephan Darm 
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Stadtrechte

Die verwaltungsrechtliche Gleichstellung Geesthachts mit Bergedorf und Cuxhaven (ebenfalls Teile der HamburgerTerritoriums) erfolgte über die Inkraftsetzung der „Hamburgischen Städteordnung“ vom 2. Januar 1924 und der „Stadtsatzung der hamburgischen Stadt Geesthacht“ vom 13. Juni 1924. Nach Ansicht des Geesthachter Karl Käckhoff (DDP), einem Abgeordneten der hamburger Bürgerschaft, wurde den Städten und Gemeinden des hamburgischen Landgebietes damit die „freieste Selbstverwaltung auf ihren Wunsch und unter ihrer Mirwirkung“ gegeben. Aber der Senat behielt sich über die Landherrenschaft ein Aufsichtsrecht vor.






25 Jahre Stadt Geesthacht
Altes Rathaus 1949

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