Steigende Energiekosten und die Forderung nach mehr Klimaschutz: Das Thema Energiewende erhitzt seit Jahren die Gesellschaft. Auch die Stadtverwaltung Geesthacht sowie Einwohnende der Elbestadt müssen sich Gedanken machen, wie sie künftig ihren Energiebedarf stillen werden – vor allem vor dem Hintergrund des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes, das zum Umdenken zwingt. „Die Stadt Geesthacht wird durch das Energiewende- und Klimaschutzgesetz als eine von 70 Kommunen in Schleswig-Holstein dazu verpflichtet, bis Ende des Jahres 2024 eine Wärme-Kälte-Planung zu erstellen und von der Ratsversammlung beschließen zu lassen. Im Ergebnis wird ein Konzept für die Zukunft erwartet, wie die Stadt Geesthacht bis zum Jahr 2045 eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung erreichen kann und welche regenerativen Energien zum Beispiel aus der Sonne, aus Biomasse, Erd- oder Flusswärme dafür genutzt werden können. Einbezogen werden bei dieser Treibhausneutralität nicht nur städtische Immobilien, wie manch einer vermuten mag, sondern auch Privathäuser und Unternehmen“, erklärt Jürgen Pflantz vom Fachdienst Umwelt der Geesthachter Stadtverwaltung.
In einem ersten großen Aufschlag wurde das Stadtgebiet nun auf der Basis der Wärmeverbrauchsdaten der Gebäude in mehrere Bereiche eingeteilt. Ob ihre Häuser in Gebieten liegen, in denen sich eine zentrale Wärmeversorgung mit Fernwärme wirtschaftlich betreiben ließe, erfahren Interessierte am Freitag, 15. November 2024, in einer Einwohnerinformation im Ratssaal des Rathauses (Markt 15, Geesthacht). Beginn der Veranstaltung ist um 17.30 Uhr. Die Stadtverwaltung möchte an diesem Abend den aktuellen Stand der Planung vorstellen und hat dazu Averdung Ingenieure & Berater GmbH und ZEBAU GmbH eingeladen, die in enger Abstimmung mit den Stadtwerken Geesthacht und der Stadt Geesthacht das Konzept für Geesthacht erarbeiten. „Wir werden Karten des Stadtgebiets zeigen, auf denen ersichtlich ist, ob in Gebieten künftig eine Fernwärmeversorgung vorgesehen ist oder nicht. In letzterem Fall wird voraussichtlich die Wärmepumpe das Mittel der Wahl sein, denn ab Juli 2028 dürfen mit Bezug auf das Gebäudeenergiegesetz des Bundes Erdgas- oder Ölheizungen nicht mehr eingebaut werden“, sagt Jürgen Pflantz, der aber betont: „Wichtig ist es zu unterscheiden: Für die Bürgerinnen und Bürger ergeben sich aus dem sogenannten Heizungsgesetz des Bundes Pflichten, die jeder Haushalt für die persönliche Energieplanung bedenken muss. Es ist nicht die Stadt Geesthacht und auch nicht die Wärme-Kälte-Planung der Stadt Geesthacht, die die Bürgerinnen und Bürger zur Wärmepumpe bringen, sondern das Bundesgesetz. Die Wärme-Kälte-Planung der Stadt ist ein Konzept dazu, wie die Stadt bis 2045 treibhausgasneutral mit Wärme versorgt werden kann. Die Maßnahmen, die dafür notwendig sind und die in einem weiteren Schritt erst noch formuliert werden, sind für die Bürgerinnen und Bürger nicht rechtlich bindend.“