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01.10.2018

Radfahren in der Fußgängerzone

Nanu – was ist das denn?

Wenn in nächster Zeit diese grünen Hänger in der Stadt auftauchen – bevorzugt an den Lenkern von Fahrrädern – dann steckt dahinter eine Aktion der Stadt Geesthacht.

„Ich radel mit meinem Rad mit Rücksicht in der Fuzo“ – so lautet das Motto dieser Aktion.

Das Radfahren ist in der Fußgängerzone freigegeben. Aus gutem Grund: Gehört die Fußgängerzone doch zu einer wichtigen Fahrradroute, die es den Radelnden ermöglicht, auf direktem Weg ihre Ziele innerhalb Geesthachts zu erreichen. Geesthacht möchte das Fahrrad als umweltfreundliches, leises und platzsparendes Fahrzeug in der Stadt fördern, möchte, dass immer mehr Menschen gerade auf Kurzstrecken vom Auto auf das Fahrrad umsteigen. Das Fahrrad zum Einkauf mitnehmen, von einem Geschäft zum nächsten zu fahren, dabei seine Einkäufe vom Drahtesel transportieren zu lassen und bevor es weitergeht, ein Eis zu schlecken – darauf möchten viele Geesthachterinnen und Geesthachter nicht verzichten. Doch das Schild „Radfahrer frei“ bedeutet nicht, dass jeder Radler sich frei fühlen kann zu rasen und Passanten als Slalomstangen zu nutzen. Damit auch zukünftig ein faires Miteinander zwischen Fußgängern und Radfahrerinnen und Radfahrern möglich ist, sollten folgende Regeln beherzigt werden:

  • In der Fußgängerzone haben Fußgänger stets Vorfahrt.
  • Es herrscht ein Tempolimit: Schrittgeschwindigkeit – sollte ausreichend Platz vorhanden sein und niemand belästigt oder gefährdet werden, darf auch etwas schneller gefahren werden.
  • Ausreichend Abstand zu Passanten halten.
  • Besonders auf schwächere Verkehrsteilnehmer achten.

So klappt es! Machen Sie mit!

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