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10.11.2021

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Geesthacht

3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Geesthacht vom 28.11.2018

Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. 2003, 57), zuletzt geändert durch Art. 1 Ges. v. 25.05.2021 (GVOBl. 2021, 566) wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung am 10.09.2021 und mit Genehmigung des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein folgende 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Geesthacht erlassen:

Artikel 1

Nach § 6 a – Sitzungen in Fällen höherer Gewalt – (§ 35 a GO) wird folgender § 6 b – Film- und Tonaufnahmen – (§ 35 Abs. 4 GO) eingefügt:
„In öffentlichen Sitzungen sind Film- und Tonaufnahmen durch die Stadt Geesthacht mit dem Ziel der Veröffentlichung zulässig. Dies gilt nicht für die Einwohnerfragestunde und für Ausschuss- sowie Beiratssitzungen.“

Artikel 2

In § 13 – Veröffentlichungen – (Bekanntmachungsverordnung, §§ 4 a und 10 a BauGB) wird in Abs. 2 die Formulierung „eines Beirats“ durch die Formulierung „eines sachlich zuständigen Beirats“ ersetzt.

Artikel 3

(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

(2) Artikel 1 tritt ein Jahr nach Inkrafttreten dieser Satzung außer Kraft.

Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wurde durch Erlass des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein vom 29.09.2021 erteilt.

 

Geesthacht, den 08.11.2021

 

Olaf Schulze

Bürgermeister

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