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28.07.2021

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Geesthacht

Wahlbekanntmachung

1. Am Sonntag, den 08. August 2021, findet die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Geesthacht statt.
Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.

2. Die Gemeinde ist in folgende 17 Wahlbezirke eingeteilt:

Wahlbezirk Nr.

Wahllokal

Adresse des Wahllokals

1

Jugendhaus Düne

Geesthachter Str. 101 a

2

Otto-Hahn-Gymnasium

Neuer Krug 5

3

Kindergarten Heuweg

Heuweg  44

4

Förderschule

Neuer Krug 33-35

5

Silberbergschule

Silberberg 6

6

Seniorenclub

Keil 11

7

Stadtwerke Geesthacht GmbH

Bergedorfer Str. 30-32

8

Volkshochschule

Buntenskamp 22

9

Rathaus, Flur FD Soziales

Markt 15

10

Ev. KiTa Marksweg

Marksweg  2

11

OberstadtTreff

Dialogweg 1

12

Gemeindehaus ELIM

Barmbeker Ring 15

13

Ev. Kita St. Petri Am Spakenberg

Am Spakenberg 50

14

Friedhofsverwaltung

Höchelsberg 2 a

15

Schulungs- und Kommunikationszentrum Krümmel

Elbuferstraße 82

16

Sporthalle Westerheese

Jahnstraße 49

17

Waldschule

Otto-Hahn-Str. 5































3. Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.

Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Pass zur Wahl mitzubringen.

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum ausgegeben werden.

Für die Wahl des Bürgermeisters wird ein weißer Stimmzettel verwendet.

Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme.

Die Wählerin oder der Wähler gibt die Stimme jeweils in der Weise ab, dass sie oder er auf dem

Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder anders eindeutig kenntlich macht, welcher Bewerberin oder welchem Bewerber die Stimme gelten soll — bzw. dass sie oder er mit „Ja" oder „Nein" stimmt.

Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass sein Inhalt verdeckt ist.

4. Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl,

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk der Gemeinde oder

b) durch Briefwahl

teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Stadt Geesthacht, Markt 15, 21502 Geesthacht einen amtlichen Stimmzettel für die Wahl des Bürgermeisters, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an den Gemeindewahlleiter absenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingehen kann. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle des Gemeindewahlleiters abgegeben werden. Wer erst am Wahltag den Wahlbrief abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18.00 Uhr dem für die Briefwahl zuständigen Wahlvorstand zugeht. Näheres ergibt sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl, das jede Briefwählerin und jeder Briefwähler mit den Briefwahlunterlagen erhält. 


6. 
Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 5 Absatz 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG)).


Geesthacht, den 20. Juli 2021


Torben Heuer
Stellvertretender Gemeindewahlleiter

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