Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
individuell
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich