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Baumpflege

FD 21 Baumpflege

Baumschutz und -pflege an öffentlichen Bäumen


Baumpflegemaßnahmen dienen zu allerst der Sicherheit. Selbstverständlich soll dadurch auch der Baumbestand erhalten und ggf. verbessert werden. Sie dient der Vitalität des einzelnen Baumes. Baumpflegemaßnahmen beinhalten in den meisten Fällen das Enfernen von Totholz und die Einhaltung des Lichtraumprofils durch Schnittmaßnahmen. Nur bei unmittelbarer Gefahr kommt es zu Fällungen.

Meist werden die Baumpflegearbeiten durch sogenannte Baumkletterer ausgeführt. Dies ist in vielen Bereichen der Innenstadt auch kaum anders möglich. Denn eine Hebebühne benötigt sehr viel Platz im Straßen-/Fußwegbereich und ist in den meisten Fällen auch nicht ausreichend was die Beweglichkeit und die Reichweite innerhalb des Baumes betrifft. Aber in manchen Fällen ist es unumgänglich. Dann kommt es auch sehr schnell zu Störungen im Verkehrsfluss.

Baumpflegemaßnahmen im Stadtgebiet werden über die Presse rechtzeitig angekündigt. Vorab ist das Ordnungsamt, die Polizei und der HVV zu informieren. In besonderen Fällen werden Umleitungen ausgeschildert und Bushaltestellen versetzt. Parkverbotschilder mit Hinweisen auf den Arbeitstermin werden drei Tage vor Arbeitsbeginn aufgestellt, damit die Anlieger sich auf die kurzfristige Strung einstellen können.

Alle Baumpflegemaßnahmen werden streng nach der ZTV-Baumpflege ausgeführt. Hierbei handelt es sich um das Regelwerk für fachgerechte Baumpflegearbeiten. Diese dient dem Schutz der Bäume. Immer wichtiger werden auch Baumpflegemaßnahmen, die eine Verbesserung des Baumstandortes beinhalten. Dies dient der Vitalität des Baumes, macht aber auch das Baumumfeld sicherer. Denn zu kleine Bamstandorte bringen die Baumwurzeln dazu, sich Räume außerhalb ihres Standortes zu suchen. So entstehen dann erhebliche Gefahrenquellen. Darum sollte man bei der Pflanzung von Bäumen bereits auf einen geeigneten Standort achten. Dies gilt sowohl für den Bereich der Wurzel, als auch für den Bereich der zukünftigen Krone.

Baumpflegemaßnahmen werden ausgeschrieben und vergeben. An den Ausschreibungen können sich nur Firmen beteiligen, die nachweislich zertifizierte Baumpfleger als Mitarbeiter nachweisen können.

Als anerkannte qualifizierte Baumpflegerin oder anerkannter qualifizierter Baumpfleger gelten Personen, die einen der folgenden Titel tragen: 

  • Geprüfte Fachagrarwirtin oder geprüfter Fachagrarwirt in der Baumpflege und Baumsarnierung (GFB)
  • European Treetechnican (ETT)
  • European Treeworker (ETW)
  • Bachelor der Arboristik

 

Zuständig

Stadt Geesthacht (Rathaus)
Markt 15
21502 Geesthacht
Telefon: +49 4152 130
Fax: +49 4152 13396
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Franko Stein
Fachdienst Umwelt
Markt 15
21502 Geesthacht
Telefon: +49 4152 13-325
Fax: +49 4152 13-472
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