Die Stadt Geesthacht betreibt insgesamt zwei Friedhöfe.
Der alte Friedhof im Zentrum des Ortes wurde im 19. Jahrhundert angelegt und wird nunmehr schrittweise als Beerdigungsstätte aufgegeben. Bei bestehenden Nutzungsrechten an Grabstätten können unter besonderen Umständgen noch Urnenbeisetzungen erfolgen. Aus dieser Anlage soll ein Park mit Gedenkcharakter entstehen, eine Stätte der Ruhe mitten in der Stadt. Als erster Schritt in diese Richtung wird in der Kapelle eine Ausstellung über Geesthachter Gedenksteine gezeigt.
Der Waldfriedhof wurde nach der Bombadierung Geesthachts in 1945 am Höchelsberg eröffnet. Nach einer Erweiterung Ende der 60er Jahre des letzten Jahrhunderts umfasst der Friedhof eine Fläche von ca. 22ha. Es gibt hügelige und flache Bereiche in sowohl sonniger als auch halb- bis schattiger Lage mit einem Bestand an Eichen, Kiefern, Buchen und Birken.
Diese Friedhöfe sind öffentliche Einrichtungen der Stadt Geesthacht. Die generelle Grundlage für alle Angelegenheiten in Bezug aus das Friedhofswesen ist die Friedhofssatzung der Stadt Geesthacht. Darüber hinaus gilt für die Benutzung der Friedhöfe sowie ihrer Einrichtungen und Anlagen die Gebührensatzung zur Friedhofssatzung.
Die Stadt Geesthacht ist bestrebt, die Friedhöfe bzw. alten parkähnlichen Anlagen so zu gestalten und weiterzuentwicklen, dass sie auch weiterhin zur Naherholung genutzt werden können. Ein ausgebautes Wegenetz und Ruhebänke sollen dazu beitragen. Die Friedhöfe bieten nicht zuletzt auch Lebens- und Rückzugsraum für Pflanzen und Tiere.
Montag | geschlossen |
Dienstag | 14.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch |
09.00 - 11.00 Uhr |
Donnerstag | 14.00 - 16.00 Uhr |
Freitag | geschlossen |
Die Eingänge zum Friedhofsgelände sind ganzjährig geöffnet. Der Besuch der Anlage erfolgt eigenverantwortlich und kann je nach Wetterlage eingeschränkt werden.
Für den Besuch der Anlage werden folgende Zeiten ausgewiesen:
April - Oktober: | 08.00 - 20.00 Uhr |
November - März: | 10.00 - 16.00 Uhr |
Friedhofsplan (PDF, 278 kB, 10.10.2024)
Friedhofssatzung (PDF, 439 kB, 10.10.2024)
Friedhofsgebührensatzung (PDF, 207 kB, 10.10.2024)
Anlage zu § 1 Friedhofsgebührensatzung (PDF, 599 kB, 10.10.2024)