Hilfsnavigation
Rathaus
© Stephan Darm 
Quickmenu
Volltextsuche
Seiteninhalt

Fischereischein

  • Antrag auf Ausstellung eines Fischereischeins
    (Dieser Antrag muss zusammen mit den erforderlichen Unterlagen  im Einwohnermeldeamt eingereicht werden)
    Wer den Fischfang ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden gültigen Fischereischein mit sich führen und diesen auf Verlangen vorzeigen. Der Fischereischein ist nur gültig, wenn der Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe erbracht ist.

    weitere Informationen


Zum Seitenanfang (nach oben)