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Ehrenzeichen: Stadt Geesthacht würdigt Engagierte

Sie engagieren sich beispielsweise in Sportvereinen, im Naturschutz, in der Jugendförderung, in der Kirche, in der Integrationsarbeit und auch in der Kommunalpolitik – ehrenamtliche Helferinnen und Helfer sind eine wichtige Säule des gesellschaftlichen Lebens. Personen, die sich in ihrer Freizeit vorbildlich in Geesthacht für die Allgemeinheit einsetzen, sollen künftig besondere Ehre erfahren: Per Beschluss der Ratsversammlung kann ihnen nun das Ehrenzeichen und die Ehrenbürgerschaft verliehen werden.

In Frage für die Verleihung des Ehrenzeichens kommen grundsätzlich Bürgerinnen und Bürger der Stadt Geesthacht, die sich über längere Zeit selbstlos in Vereinen, Verbänden, kirchlichen Einrichtungen, sozialen Institutionen oder Jugendorganisationen für das Allgemeinwohl eingesetzt haben.  Aber auch Personen, die im privaten Bereich anderen über einen längeren Zeitraum haben Hilfe zukommen lassen, die in Notlagen anderen über das normale Maß hinaus geholfen haben und die besonderen Mut oder Zivilcourage gezeigt haben, sind Kandidaten für die Auszeichnung. Zudem können Rats- und Ausschussmitglieder ausgezeichnet werden, die nach mindestens 15-jähriger Tätigkeit aus dem Gremium ausscheiden. Bedienstete der Stadt Geesthacht dürfen erst nach ihrem Ausscheiden geehrt werden.

Das Ehrenbürgerrecht ist die höchste Auszeichnung der Stadt Geesthacht. Diese kann Persönlichkeiten zuteilwerden, die sich um die Stadt Geesthacht besonders verdient gemacht haben. Dabei kann es sich um Bürgerinnen und Bürger Geesthachts handeln oder um Personen, deren Wohnort woanders ist.

Das Verfahren: Vorschläge für die Ehrung können bis zum 15. September eines jeden Kalenderjahres bei der Verwaltungsleitung eingereicht werden. Berechtigt Vorschläge zu machen sind die Verwaltungsleitung, die in der Ratsversammlung vertretenen Fraktionen sowie die Ratsmitglieder. Anregungen können auch von Vereinen, Verbänden und anderen Institutionen sowie von Einzelpersonen kommen. Die Vorschläge müssen schriftlich begründet werden. Ein entsprechender Vordruck kann beim Fachdienst Zentrale Verwaltung der Stadt Geesthacht angefordert oder über die Homepage der Stadt Geesthacht (www.geesthacht.de) heruntergeladen werden.

Wer letztendlich ausgezeichnet wird, entscheidet die Ratsversammlung. Eine einfache Mehrheit ist für die Verleihung des Ehrenbürgerrechts notwendig. Die Entscheidung über die Ehrung für besondere Verdienste von Bürgerinnen und Bürgern fällt in nichtöffentlicher Sitzung der Ratsversammlung – nötig ist hier eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Das gleiche Stimmenverhältnis ist auch für die Entziehung der Ehrung notwendig: Dieses wäre aufgrund „unwürdigen Verhaltens“, so heißt es in dem Satzungsentwurf, möglich.

Verliehen werden sollen die Auszeichnungen während des Neujahrsempfangs, wobei jeder Geehrte eine Urkunde, eine Ehrennadel und einen persönlich gravierten Glasaufsteller erhalten soll.

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