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Urkundenbestellung

Kurzbeschreibung

  • Urkunden aus dem Geburtsregister, wenn die Beurkundung nicht länger als 110 Jahre zurückliegt
  • Urkunden aus dem Eheregister, wenn die Beurkundung nicht länger als 80 Jahre zurückliegt
  • Urkunden aus dem Lebenspartnerschaftsregister oder
  • Urkunden aus dem Sterberegister, wenn die Beurkundung nicht länger als 30 Jahre zurückliegt.

Senden Sie das bereitgestellte Download-Formular ausgefüllt und mit Ihrer persönlichen Unterschrift versehen unter Beifügung einer Ablichtung Ihres gültigen Ausweisdokuments (Vor- und Rückseite) und Angabe Ihrer E-Mailadresse an das Standesamt Geesthacht. Es wird darauf hingewiesen, dass ggfs. weitere Nachweise vorgelegt werden müssen. Die Gebühren werden derzeit per Vorkasse erhoben, so dass Sie nach Eingang Ihrer Urkundenanforderung eine Zahlungsaufforderung vom Standesamt per E-Mail erhalten.

Wichtig für uns ist zu wissen, für welchen Zweck Sie die Urkunde benötigen oder in welcher Weise Sie ggf. mit einer Person verwandt sind.

Was müssen Sie beachten

  • Familienname, ggf. Geburtsname und Vorname
  • Geburtsdatum
  • ggf. Namen der Eltern
  • den genauen Geburtsort (z.B. Düneberg oder Besenhorst)
  • den genauen Eheschließungsort (z.B. wie vorstehend)
  • den genauen Sterbeort (z.B. ein Krankenhaus oder Seniorenheim) 
Möglichst genau sollten die Angaben insbesondere bei Ahnen- oder Familienforschung sein, da neben der Urkundengebühr eine Suchgebühr in Höhe von 30 - 70 Euro pro Suchfall fällig werden kann.

Bei welchem Standesamt finden Sie Ihre Urkunde

Geburts- , Ehe- , Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden (auch internationale) können Sie nur bei dem Standesamt erhalten, das die ursprüngliche Beurkundung vorgenommen hat. Der Grund dafür ist, dass alle Urkunden eines Standesamtes am Ende jeden Jahres zu Personenstandsbüchern (Geburten- Heirats- oder Sterbebüchern) gebunden werden, die dann in dem jeweiligen Standesamt verbleiben.

Urkunden aus den Personenstandsbüchern können jedoch nur für den folgenden Personenkreis angefordert werden:

  1. Personen, auf die sich der Eintrag im jeweiligen Personenstandsbuch bezieht, ferner deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge, wie z. B. Großeltern, Eltern oder Kinder,
  2. Personen, Behörden, Firmen und Institutionen, sofern sie ihr rechtliches Interesse nachweisen können.

Dieses rechtliche Interesse kann z.B. durch folgende Unterlagen nachgewiesen werden:

  1. eine Mitteilung, in welcher Weise Sie mit der Person, auf die sich der Eintrag bezieht, verwandt sind,
  2. Verträge, Grundbuchauszüge, Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide o. ä.,
  3. Übersendung einer Vollmacht der unmittelbar antragsberechtigten Person (insbesondere wichtig bei der  Ahnenforschung),
  4. Übersendung des behördlichen oder gerichtlichen Schreibens jener Stelle, welche zur Vorlage der Urkunde aufgefordert hat (die Urkunde wird von uns direkt an die entsprechende Behörde ggf. kostenfrei - z.B. bei  Rentenangelegenheiten übersandt),

Kosten

  • Ausstellung von Personenstandsurkunden (auch internationale) je Urkunde 15,- Euro, jede weitere Urkunde aus dem Vorgang 7,50 Euro.
  • Bei Ahnen- oder Familienforschung kann neben der Urkundengebühr eine Suchgebühr in Höhe von 30 - 70 Euro pro Suchfall fällig werden.
  • Personenstandsurkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei.

Rechtsgrundlagen

§§ 61 - 66 Personenstandsgesetz (PStG)
§§ 48 - 50 und § 53 Personenstandsverordnung (PStV)

Zuständig

Stadt Geesthacht (Rathaus)
Markt 15
21502 Geesthacht
Telefon: +49 4152 130
Fax: +49 4152 13396
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Frau Gellert
Fachdienst Öffentliche Sicherheit
Standesamt
Markt 15
21502 Geesthacht
Telefon: +49 4152 13-265
Fax: +49 4152 13-465
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Krause
Fachdienst Öffentliche Sicherheit
Standesamt
Markt 15
21502 Geesthacht
Telefon: +49 4152 13-215
Fax: +49 4152 13-465
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Prawatke
Fachdienst Öffentliche Sicherheit
Standesamt
Markt 15
21502 Geesthacht
Telefon: +49 4152 13-263
Fax: +49 4152 13-465
E-Mail oder Kontaktformular

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