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Die Pflegeklassen der Grünanlagen


Für die Pflegeklassen I - V ist Franko Stein zuständig!
Für die Pflegeklassen VI - VII ist Ulrike Stüber zuständig!

 
 Pflegeklasse I
In die Pflegeklasse I fallen gepflegte oft gestalterisch aufwendige Grünanlagen von besonders repräsentativer Bedeutung für den Bürger und den Touristen. Verunreinigungen werden täglich entfernt. Pflanzenausfälle, Kahlstellen, vertrocknete Pflanzenteile werden sofort nach
Auftreten entfernt. Intensive Wildkrautbekämpfung und Rasenschnitt ( alle 7 – 10 Tage )
 
 Pflegeklasse II   
In die Pflegeklasse II  fallen Parkanlagen wie der Bereich Fährstieg und herausragendes
Verkehrsbegleitgrün wie z.B. der Strandweg Bereich Trauerweide und die Staudenbeete am Moor. Wir sprechen hier von stadtbildprägenden Grünanlagen im besonderen Blickpunkt der
Öffentlichkeit.
Verunreinigungen werden zweimal wöchentlich entfernt. Größere Lücken in den Bepflanzungen und Kahlstellen in den Rasenflächen werden monatlich entfernt. Rasenschnitt findet alle 14 Tage statt. Ebenso die mechanische Wildkrautbekämpfung. 
  
 Pflegklasse III 
Hierunter verstehen wir die Normalpflege. Hierunter fallen fast alle Grün und Beetflächen in
den Wohngebieten. Rasenschnitt findet alle 3 – 4 Wochen statt. Mechanische Wildkrautbekämpfung erfolgt einmal im Monat. Nur große Verunreinigungen werden nach
Bekanntwerden umgehend entfernt. 
  
 Pflegeklasse IV 
Hierunter fällt das so genannte Verkehrsbegleitgrün. Hier findet Pflege auf niedrigem Niveau
statt. Gemäht wird 4 – 5 Mal im Jahr. Weiterhin erfolgen nur 2 Pflegedurchgänge in den
Pflanzflächen. Säuberungsarbeiten außer der Reihe werden nur bei großen Verunreinigungen
ausgeführt. 
 
 Pflegeklasse V  
Dies wären Grünbereiche ohne Pflege im klassischen Bereich. Hier findet nur eine so genannte Verkehrssicherung statt. Diese Form der Pflegeklasse kann nur als Ausnahme gesehen werden und sollte nur über einen begrenzten Zeitraum stattfinden. Danach muß es
zu einer Umplanung kommen oder zu einem Rückbau. 
   
 Pflegeklasse VI (Knicks und Obstwiesen)  
Knicks und Obstwiesen sind landschaftsprägende Gehölzstrukturen vorwiegend in der Feldmark mit naturnahem Charakter. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben werden die Knicks alle 10 – 15 Jahre auf den Stock gesetzt. Neben der regelmäßigen Pflege der Vorknickbereiche alle 2 – 5 Jahre erfolgt eine 1 – 2 schürige Mahd bei vorgelagerten Wegen
und Straßen.
Obstbäume benötigen alle 2 Jahre einen Pflegeschnitt. Die Flächen müssen einmal jährlich
gemäht werden.
Damit erfüllen Knicks und Obstwiesen langfristig Funktionen als hochwertiger Lebensraum für Pflanzen und Tiere als typische Elemente der Kulturlandschaft.

 Pflegeklasse VII (Biotopflächen, Ausgleichsflächen und Schutzgebiete)  
Vorrangig dem Biotop und Artenschutz dienende Flächen unterschiedlicher Ausprägung,
z.B. Wiesen, Trockenrasen und Gehölzbestände.
Hier anfallende Maßnahmen sind 1 – 2 malige Mahd pro Jahr, Schlegelmahd in größeren
Abständen und Baumkontrollen.
Die Pflegemaßnahmen werden nach einem Monitoring jährlich neu festgelegt.

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